Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule Kürnbergstall und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Besucher oder Zuschauer müssen sich ebenfalls an die AGB halten!
Der Unterricht erfolgt in der Regel als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort trifft der Reitlehrer in Absprache mit dem Reitschüler. In besonderen Fällen (Wunsch des Reiters, extreme Unwetter, ect.) kann auch ein Unterricht ohne Reiten stattfinden.
Eine Gruppenstunde dauert 55 Minuten, eine Einzelstunde 25 Minuten, außer in den Longeneinheiten muss extra Zeit für die Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde eingerechnet werden. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig (30 Minuten vor Beginn) zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Kommen nicht genügend Reitschüler in Gruppeneinheiten (55 Minuten-Bahnstunde, Zwergerlstunde oder sonstige Einheit mit mehreren Schülern) zusammen, wird die Reitzeit auf 30 Minuten verkürzt. Dies kann im Reitbuch bei der jeweiligen Einheit vor Beginn eingesehen werden. Die Reitzeit verkürzt sich auch bei kurzfristiger Absage eines anderen Reiters.
Bei Verspätungen kann aufgrund der anderen Reitschüler keine Rücksicht genommen werden! Dies betrifft auch ein nicht sauber geputztes Pferd oder fehlende Ausrüstung.
Der Reitunterricht kann von Personen geleitet werden welche über (noch) keine Ausbildung verfügen.
Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Kommt ein Reitschüler zu spät zum Unterricht oder zum Vorbereiten des Pferdes so kann ihm dies von der Reitzeit abgezogen werden. Dabei entsteht kein Anspruch auf Nachholen der Zeit oder Ermäßigung des Preises. Kann das Pferd nicht alleine hergerichtet werden oder die Zeit reicht nicht aus kann der Reitlehrer entscheiden, dass nicht mehr am Unterricht teilgenommen werden kann. In diesem Fall besteht keine Aufsichtspflicht des Reitlehrers.
Der Reitunterricht kann als Stammplatz bei Monatsabos oder individuell vereinbart werden.
Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb nach Abschluss eines Abos.
Bei Abos jeglicher Art gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten jeweils zum Ende des Monats.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden. Einzel- und Doppelstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Eine spätere Rückzahlung ist nicht möglich.
Das Aufscheinen von neuem Guthaben der Wertkarte kann einige Tage dauern, da es erst aufgeladen wird sobald es auf dem Bankkonto der Reitschule ankommt. Damit keine unnötigen Verzögerungen zustande kommen und Termine rechtzeitig gebucht werden können, sollte auf die passende Zahlungsreferenz und eine rechtzeitige Zahlung geachtet werden.
Fällt der Unterricht kurzfristig aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Verletzt sich ein Pferd während des Unterrichts in der ersten Hälfte so wird die Stunde gutgeschrieben soweit kein Ersatzpferd zur Verfügung steht. Ansonsten ist die Reiteinheit ohne zusätzliche Vergütung beendet und kann in Einzelfällen bei der nächsten Einheit als Zusatzzeit nachgeholt werden.
Bei Aboverträgen kann je nach Vereinbarung eine frühzeitig abgesagte Einheit innerhalb von 2 Wochen nachgeholt werden. Danach verfällt diese Einheit.
Bei Absagen seitens der Reitschule muss die Einheit ebenfalls innerhalb dieser Zeit nachgeholt werden.
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 75kg.
Besonders durch Heu, Stallstaub und Tierhaare können Allergien ausgelöst werden!
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm tragen. Reithelme können bei uns um 2€ je Einheit ausgeliehen werden.
Beim Springtraining oder Ausritten ist ebenso ein fester Rückenschutz Pflicht. Ein zum Springen geeigneter Rückenschutz kann um 3€ je Einheit ausgeborgt werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose, Reithelm, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Schmuck mit welchem man hängenbleiben kann ist vor dem Reitunterricht abzulegen, das Ablegen von Ringen sowie das Zusammenbinden langer Haare wird empfohlen.
Für die korrekte Ausrüstung ist selbst Sorge zu tragen!
Der Reitsport und Umgang mit dem Pferd stellt eine Tätigkeit dar, bei der Stürze und Unfälle nie ausgeschlossen werden können.
Der Reitschüler ist sich des verbundenen Risikos mit dem Individuum Pferd bewusst. Es wird auf Schadensersatzansprüche gegen den Reitstallbesitzer bzw. des Reitlehrers verzichtet, es sei denn, diese haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Unsere Pferde können sich jederzeit unvorhersehbar erschrecken. Selbst ein ruhiges und braves Pferd kann unvorhersehbar und plötzlich scheuen und damit Verletzungen verursachen.
Dies betrifft auch die Verletzungsgefahr im Umgang mit den Tieren (beissen, tretten, ect.) und es muss jedem Reiter und nicht-Reiter welcher die Reitanlage betritt jederzeit bewusst sein. Es muss zu jederzeit auf den Gemütszustand des Tieres geachtet werden.
Kann dies nicht eingeschätzt werden so ist es der Person nicht gestattet die Tiere zu Berühren (Streicheln, etc.). Ein Betreten der Boxen um die Pferde zu streicheln ist untersagt.
Bei der Pflege der Pferde ist darauf zu achten, dass sich nur so viele Personen in der Nähe des Pferdes aufhalten wie nötig (Begleitpersonen bei den Reitstunden bitte Abstand halten). Bei Fragen oder zur Hilfe stehen andere Reitschüler oder der Reitlehrer bzw. eine dem Stall zugehörige Person zur Verfügung.
Bürsten reinigen bevor sie zurück in die Putzkiste kommen.
Pferde von der Koppel in die Box holen
Gründlich putzen - Schweif und Mähne darf nicht gebürstet werden, wenn nötig den Dreck mit den Fingern vorsichtig entfernen
Hufe auskratzen
Falls benötigt Beinschutz anbringen
Pferdeäpfel aus der Box entfernen
Satteln und Zäumen in etwa 10 Minuten vor Stundenbeginn
Trense gründlich mit Wasser reinigen
Schmutzige Stellen auf der Ausrüstung mit einem Tuch vor dem Verräumen säubern
Beinschutz entfernen und zum Trocken aufhängen
Hufe auskratzen und über die Sattelstellen bürsten
Zubehör ordentlich an den zugehörigen Platz bringen
Alle Gegenstände inkl. Halfter und Strick aus der Box entfernen und die Boxentüre ordentlich schließen. !Verletzungsgefahr!
bei Missachtung ist ein Abbruch für den Schüler aus der Unterrichtseinheit möglich. Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz. Besucher, welche sich nicht an die Stallordnung halten, können vom Reitstallgelände verwiesen werden.
Der Reitplatz sowie die Reithalle dürfen während dem Unterricht bzw. solange darauf gearbeitet wird nicht ohne Anweisung betreten werden. Dies gilt auch für das Abnehmen von Jacken der Kinder und für Getränke während des Reitens.
Um die Reiter nicht abzulenken wird von gut gemeinten Ratschlägen von außen an die Reiter bitte verzichtet.
Es besteht ein generelles Fütterungsverbot. Dies betrifft besonders mitgebrachtes Futter, sowie Gras das gepflückt wurde. Die Reitschüler dürfen nach Absprache nach der Reitstunde eine mitgebrachte Karotte verfüttern.
Bei nicht beachten besteht die Gefahr einer schmerzhaften Kolik für die Pferde, welche für den Verursacher mit hohen Kosten verbunden ist!
Eigene Sachen für die Pferde wie Putzzeug oder Halfter dürfen nur nach Rücksprache verwendet werden.
Jedes Pferd hat seine eigene Ausrüstung und diese darf nicht zwischen den Pferden getauscht werden.
Kaputte Ausrüstung sofort dem Reitlehrer melden.
Im gesamten Gelände ist das Laufen nicht gestattet. Durch den Fluchtinstinkt kann es bei lauten Geräuschen oder plötzlichen Bewegungen zu unvorhersehbaren Verhalten bei den Pferden führen. (Regenschirme bitte eingeklappt lassen)
Fahrräder und Roller bitte vor Betreten abstellen oder ab Betreten schieben.
In den Koppelzäunen kann sich zu jeder Zeit Strom befinden, daher ist der Aufenthalt auf den Koppeln verboten.
Hunde sind an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaften müssen selbst beseitigt werden.
Ohne Anweisung darf nur der Zuschauerbereich der Reithalle betreten werden. Vor dem Betreten der Halle ankündigen, um keine Pferde zu erschrecken bzw. in der Halle selbst nicht vor ein Pferd zu kommen.
Ein unbefugtes Betreten ist daher nicht gestattet und es wird keine Haftung jeglicher Art übernommen. Dies betrifft insbesondere Unfälle durch Schnee und Glätte.
Bitte seht von Besuchen an den freien Tagen oder zu Zeiten an denen niemand anwesend ist ab. Aufenthalte der Kinder in der Freizeit aus Langeweile bitte unterlassen. Ein Mithelfen ist nur nach Absprache und Können möglich.
Das Gelände und die Stallungen werden zur Sicherheit videoüberwacht.
Das Befahren des Stallgeländes bis zu den Parkplätzen ist nur für den Reitunterricht gestattet. Am restlichen Gelände besteht ein Fahrverbot. Es ist darauf zu achten möglichst platzsparend (nicht parallel zur Reithalle) zu parken.
Die Parkplätze enden mit dem Reithallenrand. Darüber hinaus ist auch ein Umdrehen nicht gestattet.
Fotos oder Videos vom Unterricht sind nur mit vorheriger Zustimmung des Reitlehrers zu veröffentlichen (z.B. Facebook, Instagram, etc.). Bitte achten Sie darauf, dass durch Foto- oder Videoaufnahmen der Unterricht nicht gestört oder Pferde irritiert werden.
Bei Veröffentlichung von Seiten der Reitschule wird im Vorhinein die Zustimmung des Reiters oder dessen gesetzlichen Vertreters eingeholt. Bei Prüfungen und besonderen Events können seitens der Reitschule ohne ausdrücklicher Mitteilung Foto und Videoaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden.
Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter/Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Der Betrieb haftet nicht für den Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung von mitgebrachter Kleidung, Ausrüstung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Bei Verstoß gegen die AGB und daraus resultierender Beschädigung des Inventars oder Verletzung der Pferde haftet der Verursacher und kann zur Zahlung verpflichtet werden!
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.